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Impressum / AGB

 

  Verantwortlich für diese Internet-Präsenz:

Bernd-Dietrich Eiteneier
Hauptstr. 35
D-76776 Neuburg am Rhein

 

   
 

Wichtiger Hinweis ("Disclaimer")

Links zu anderen Internetseiten habe ich wegen bestimmter Inhalte hergestellt, die ich dort zum Zeitpunkt der Verlinkung vorgefunden habe. Es ist mir aber nicht möglich, den gesamten Inhalt dieser Seiten und alle weiterführenden Links zu überprüfen, insbesondere nicht ständig mögliche Veränderungen auf diesen Seiten. Deshalb distanziere ich mich vom Inhalt dieser Seiten und lehne die Verantwortung für deren Inhalte ab.

 
   
 

Umsatzsteuer:

Die kurzfristige Vermietung von Wohn- / Schlafräumen ist umsatzsteuerpflichtig. Private Vermieter von Unterkünften können in der Regel auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten, da hierfür ein gewisser Freibetrag gilt.
Wegen meiner beruflichen Tätigkeit bin ich aber bereits umsatzsteuerpflichtig und kann deswegen diesen Freibetrag nicht geltend machen, ich muss also Mehrwertsteuer für die Vermietung erheben. Diese Mehrwertsteuer in Höhe von 7% ist in allen von mir angegebenen Preisen enthalten und wird auf der Rechnung / Quittung getrennt ausgewiesen.
Dennoch handelt es sich um eine private, nicht gewerbliche Vermietung

USt-IdNr.: DE185231498

 

   
       
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 .      Es handelt sich um eine private, nicht gewerbsmäßige Vermietung.

Gastaufnahmevertrag 

2 .      Vertragspartner sind als Vermieter Bernd-Dietrich Eiteneier, im folgenden „Gastgeber“ genannt, und der Mieter, im folgenden „Gast“ genannt, der dem Gastgeber gegenüber gleichzeitig die Verantwortung für die von ihm mit angemeldeten Mitreisenden und deren Handlungen übernimmt.

3 .      Der Gast darf nur bei Vertragsabschluss angemeldete Personen in den gemieteten Räumen mit unterbringen. Wenn dadurch keine Überbelegung zustande kommt, können vor deren Einzug weitere Personen zusätzlich angemeldet werden, der Mietpreis wird dann entsprechend den gültigen Preisen angepasst.

4 .      Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.

5 .      Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner - also Gast und Gastgeber - zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

6 .      Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.

7 .      Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen
Für ersparte Aufwendungen wird pauschal abgezogen:
Bei gar nicht erfolgter Inanspruchnahme die Preisdifferenz zwischen den Preisen für die erste und eine weitere Übernachtung, zusätzlich auf den verbleibenden Betrag 10%.
Bei lediglich verkürzter Inanspruchnahme 10% des Preises für den betreffenden Zeitraum.
Kann der Gastgeber die Räume anderweitig vergeben, reduziert sich sein Anspruch entsprechend.

8 .      In allen Preisen ist die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer enthalten und kann separat ausgewiesen werden.

Weiterhin wird mit Abschluss des Gastaufnahmevertrags vereinbart:

9 .      Rauchen ist im gesamten Haus untersagt.

10 .    Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.

11 .    Der Gastgeber haftet als solcher nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die vom Gast eingebracht wurden.

12 .    Der Gast darf keine vom Gastgeber überlassenen Einrichtungsgegenstände der Wohnräume wie auch Wäsche außerhalb der Wohnräume benutzen, mit Ausnahme der Benützung von Geschirr im Freibereich auf dem Grundstück.

13 .    Der Gast ist im übrigen verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, die in den angemieteten Räumen aushängt / ausliegt.

14 .    Der Gast haftet für Schäden, die aus Nichteinhaltung der AGB und der Hausordnung resultieren.

15 .    Sollten einzelne der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich als lückenhaft herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Schließen der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbaren wollten bzw. was sie im Sinne und entsprechend dem Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie sich des Fehlens dieser Bestimmung bewusst gewesen wären.

16 .    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort der zu vermietenden Räume (Amtsgericht Kandel)